Trauung/ Segnung
Wenn Eheleute sich kirchlich trauen lassen wollen, bedeutet das, dass sie ihren gemeinsamen Weg unter Gottes Segen stellen möchten und versprechen damit,
dass sie einander annehmen und beieinander bleiben wollen.
Vor der kirchlichen Trauung muss die Heirat auf dem Standesamt vollzogen werden.
Im anschließenden Traugottesdienst wird dem Brautpaar der Segen Gottes für den gemeinsamen Lebensweg zugesprochen.
Im Vorfeld der Trauung findet ein Gespräch mit der Pfarrerin/ dem Pfarrer statt, in welchem die Formalitäten und der Ablauf des Gottesdienstes besprochen werden.
Zur Vorbereitung darauf können Sie sich das entsprechende Formular aus unserem Download-Bereich herunterladen.
Im Folgenden beantworten wir Ihnen mögliche Fragen im Zusammenhang der Trauung:
Wir wollen heiraten – was müssen wir tun?
Zunächst müssen Sie beim Standesamt einen Termin festmachen. Danach sollten Sie möglichst bald die Pfarrerin / den Pfarrer anrufen, um Ihren Wunschtermin für die kirchliche Trauung festzulegen. Außer an Sonn- und Feiertagen ist im Prinzip jeder Termin möglich.
Das Traugespräch findet normalerweise ca. 4 Wochen vor der eigentlichen Trauung statt.
Zum Traugespräch müssen Sie den Nachweis Ihrer Taufe und – soweit Sie evangelisch sind – den Nachweis Ihrer Konfirmation mitbringen.
Müssen die standesamtliche und die kirchliche Trauung am gleichen Tag stattfinden?
Nein. Die kirchliche Trauung kann nur nicht vor der standesamtlichen Trauung stattfinden.
Kann die standesamtliche Eheschließung zusammen mit der kirchlichen Trauung stattfinden?
Ja. In unserer Kirche ist es möglich, dass dort die standesamtliche Eheschließung erfolgt. Das ist auch an einem Samstag möglich. Wenn Sie das wünschen, dann müssen Sie das beim Standesamt beantragen. Die Stadt Hagen erhebt in einem solchen Fall gesonderte Gebühren. Nach dem standesamtlichen Ja-Wort, würde dann sofort im Anschluss die kirchliche Trauung stattfinden.
Müssen beide Ehepartner in der Kirche sein?
Nein. Grundsätzlich muss mindestens ein Ehepartner der evangelischen Kirche angehören. Beide Ehepartner sollten sich jedoch über die Grundsätze der christlichen
Ehe einig sein. Wer nicht in der Kirche ist, sollte der kirchlichen Trauung wirklich zustimmen können.
Können auch Geschiedene getraut werden?
Ja. Grundsätzlich wird eine Ehe zwar für das ganze Leben geschlossen, dennoch können auch diese Vorhaben scheitern und Beziehungen können zerbrechen. Wer dann zu einem Neuanfang bereit ist und eine neue Ehe wagt, fragt dann möglicherweise um so mehr nach dem Segen Gottes. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrer Pfarrerin/ Ihrem Pfarrer.
Kann man in einer anderen Gemeinde als der Heimatgemeinde getraut werden?
Ja. Wenn Sie unser Gemeindeglied sind und in einer anderen Kirche in der näheren Umgebung getraut werden möchten, dann wird unsere Pfarrerin / unser Pfarrer dort die Trauung vollziehen.
Kann ich in der Christuskirche heiraten, auch wenn ich nicht Mitglied der Christuskirchengemeinde bin?
Wenn die Eltern der Frau oder des Mannes in Eilpe wohnen, vollzieht auch dann unsere Pfarrerin / unser Pfarrer die Trauung.
Sollte das nicht der Fall sein und Sie möchten trotzdem in der Christuskirche heiraten, dann sprechen Sie bitte Ihre Heimatpfarrerin/ Ihren Heimatpfarrer an, damit er die Trauung in unserer Kirche vollziehen kann. In diesem Fall ist der Trautermin mit unserem Gemeindebüro abzusprechen.
Wir sind konfessionsverschieden – was ist dabei zu beachten?
Eine sog. ökumenische Trauung gibt es in dem Sinne nicht. Es ist entweder eine evangelische Trauung mit Beteiligung eines katholischen Priesters oder eine katholische Trauung mit Beteiligung einer evangelischen Pfarrerin /eines evangelischen Pfarrers.
Sollten Sie eine solche Trauung wünschen, dann müssen Sie den Termin mit den Vertretern beider Kirchen abstimmen.
Meine Frau / mein Mann ist katholisch – können wir auch nur bei einer evangelischen Pfarrerin /einem evangelischen Pfarrer heiraten?
Die katholische Partnerin/ der katholische Partner hat die Möglichkeit, bei seinem zuständigen katholischen Pfarramt eine sog. „Befreiung von der Formpflicht“ zu beantragen. In diesem Fall kann eine rein evangelische Trauung stattfinden und der katholische Partner verliert nicht seine Kirchenrechte.
Falls die katholische Partnerin / der katholische Partner eine solche Befreiung nicht wünscht, kann trotzdem eine rein evangelische Trauung stattfinden.
Können wir den Trauspruch selbst festlegen?
Selbstverständlich! Wenn Sie dies wünschen, hilft Ihnen ihre Pfarrerin/ihr Pfarrer aber gern bei der Auswahl. Es ist darauf zu achten, dass der Trauspruch ein Bibelvers sein muss. Mögliche Trausprüche finden Sie auch unter „www.trauspruch.de“.
Dürfen wir die Lieder aussuchen?
Ja. Es ist schön, wenn das Brautpaar sich Gedanken zur musikalischen Gestaltung des Gottesdienstes macht. Sprechen Sie Ihre diesbezüglichen Wünsche mit der Pfarrerin / dem Pfarrer ab.
Können Freunde und Angehörige bei der Hochzeit in der Kirche mitwirken?
Ja. Die Mitwirkung kann z.B. musikalisch, mit einer Textlesung, einer Ansprache oder in einem Gebet für das Brautpaar geschehen. Sprechen Sie dies in Ihrem Traugespräch an.
Können wir den Kollektenzweck selber bestimmen?
Ja.
Was ist mit dem Blumenschmuck?
In unserer Gemeinde ist es üblich, dass das Brautpaar für den Blumenschmuck bei der Trauung sorgt. Das können Sie selber organisieren, bei einem Blumenhändler in Auftrag geben, oder unser (e) Küsterin oder Küster sorgt für den Blumenschmuck und Sie bezahlen die Rechnung.
Darf während der Trauung fotografiert oder gefilmt werden?
Ja, das ist möglich. Aber bedenken Sie bitte, dass die Trauung eine gottesdienstliche Feier ist und deshalb die Würde dieser Feier gewahrt bleibt. Sprechen Sie mit der Pfarrerin/ dem Pfarrer darüber.
Dürfen in der Kirche Blumen gestreut werden?
Das ist möglich, aber es ist darauf zu achten, dass die Blütenblätter nicht zu fein sind und gut hinterher aufgesaugt werden können.
Darf vor der Kirche Reis gestreut werden?
Reis ist ein Lebensmittel. Angesichts des Hungers in der Welt scheint es uns nicht angebracht, auf diese Weise damit umzugehen. Gleichzeitig sind die Reiskörner aufgrund ihrer geringen Größe nur sehr schwer zu beseitigen und locken so unnötig Tauben an.
Was kostet die Trauung?
Für unsere Gemeindeglieder ist die Trauung kostenlos. Sollten Sie Mitglied einer anderen Gemeinde sein, so fallen 50,00 € für den Organisten und 50,00 € für den Küster an. Wenn gleichzeitig die standesamtliche Eheschließung in der Kirche stattfindet, beträgt die Küstervergütung 70,00 €. Sollte der Organist einen höheren Aufwand wegen möglicher Proben mit einer Sängerin / einem Sänger haben, so ist auch hier ein zusätzliches Entgelt zu zahlen.
Kann man einen Gottesdienst anlässlich einer Jubelhochzeit feiern?
Eine silberne, goldene, diamantene oder eiserne Hochzeit ist ein willkommener Anlass, um sich an die kirchliche Trauung erinnern zu lassen und Gott für das Geschenk des gemeinsamen Lebensweges zu danken. Wenn Sie einen Gottesdienst anlässlich Ihres Ehejubiläums wünschen, sprechen Sie Ihre Pfarrerin/ Ihren Pfarrer an.