Trauung/ Segnung
Wenn Eheleute/ eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner sich kirchlich trauen/ segnen lassen wollen, bedeutet das, dass sie ihren gemeinsamen Weg unter Gottes Segen stellen möchten und versprechen damit, dass sie einander annehmen und beieinander bleiben wollen.
Vor der kirchlichen Trauung/ Segnung muss die Heirat/ eingetragene Lebenspartnerschaft auf dem Standesamt vollzogen werden. Im anschließenden Trau- oder Segnungsgottesdienst wird dem Paar der Segen Gottes für den gemeinsamen Lebensweg zugesprochen. Im Vorfeld der Trauung/ Segnung findet ein Gespräch mit der Pfarrerin/ dem Pfarrer statt, in welchem die Formalitäten und der Ablauf des Gottesdienstes besprochen werden. Zur Vorbereitung darauf können Sie sich das entsprechende Formular aus unserem Download-Bereich herunterladen.
Hinweis: Mit Beschluss der Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen am vom 20. November 2014 ist die öffentliche Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren ausdrücklich möglich. Im Folgenden wird daher jeweils von Trauung und Segnung, sowie Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft die Rede sein. Für eine solche Segnung ist die eingetragene Lebenspartnerschaft Voraussetzung und gilt daher ausschließlich für gleichgeschlechtliche Personen.
Im Folgenden beantworten wir Ihnen mögliche Fragen im Zusammenhang der Trauung/ Segnung:
Wir wollen heiraten – was müssen wir tun?
Zunächst müssen Sie beim Standesamt einen Termin festmachen. Danach sollten Sie möglichst bald die Pfarrerin/ den Pfarrer anrufen, um Ihren Wunschtermin für die kirchliche Trauung/ Segnung festzulegen. Außer an Sonn- und Feiertagen ist im Prinzip jeder Termin möglich.
Das Traugespräch findet normalerweise ca. 4 Wochen vor der eigentlichen Trauung/ Segnung statt.
Zum Traugespräch müssen Sie den Nachweis Ihrer Taufe und – soweit Sie evangelisch sind – den Nachweis Ihrer Konfirmation mitbringen.
Müssen die standesamtliche und die kirchliche Hochzeit am gleichen Tag stattfinden?
Nein. Die kirchliche Trauung/ Segnung kann nur nicht vor der standesamtlichen Hochzeit stattfinden.
Kann die standesamtliche Eheschließung/ Eintragung der Lebenspartnerschaft zusammen mit der kirchlichen Trauung/ Segnung stattfinden?
Ja. In unserer Kirche ist es möglich, dass dort die standesamtliche Eheschließung/ Eintragung der Lebenspartnerschaft erfolgt. Das ist auch an einem Samstag möglich. Wenn Sie das wünschen, dann müssen Sie das beim Standesamt beantragen. Die Stadt Hagen erhebt in einem solchen Fall gesonderte Gebühren. Nach dem standesamtlichen Ja-Wort, würde dann sofort im Anschluss die kirchliche Trauung/ Segnung stattfinden können.
Müssen beide Ehe-/Lebenspartner in der Kirche sein?
Grundsätzlich muss mindestens ein Ehe- oder Lebenspartner/in der evangelischen Kirche angehören. Beide Ehe- oder Lebenspartner/innen sollten sich jedoch über die Grundsätze der christlichen Ehe/ Lebenspartnerschaft einig sein. Wer nicht in der Kirche ist, sollte der kirchlichen Trauung/ Segnung wirklich zustimmen können.
Können auch Geschiedene getraut/ gesegnet werden?
Ja. Grundsätzlich wird eine Ehe/ eingetragene Lebenspartnerschaft zwar für das ganze Leben geschlossen, dennoch können auch diese Vorhaben scheitern und Beziehungen können zerbrechen. Wer dann zu einem Neuanfang bereit ist und eine neue Ehe/ Lebenspartnerschaft wagt, fragt dann möglicherweise um so mehr nach dem Segen Gottes. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrer Pfarrerin/ Ihrem Pfarrer.
Kann man in einer anderen Gemeinde als der Heimatgemeinde getraut/ gesegnet werden?
Ja. Wenn Sie unser Gemeindeglied sind und in einer anderen Kirche in der näheren Umgebung getraut/ gesegnet werden möchten, dann wird unsere Pfarrerin/ unser Pfarrer dort die Trauung/ Segnung vollziehen.
Kann ich in der Christuskirche heiraten, auch wenn ich nicht Mitglied der Christuskirchengemeinde bin?
Wenn die Eltern eine/r der Ehe- oder Lebenspartner/innen in Eilpe wohnen, vollzieht auch dann unsere Pfarrerin/ unser Pfarrer die Trauung/ Segnung.
Sollte das nicht der Fall sein und Sie möchten trotzdem in der Christuskirche heiraten, dann sprechen Sie bitte Ihre Heimatpfarrerin/ Ihren Heimatpfarrer an, damit er die Trauung/ Segnung in unserer Kirche vollziehen kann. In diesem Fall ist der Termin mit unserem Gemeindebüro abzusprechen.
Wir sind konfessionsverschieden – was ist dabei zu beachten?
Eine sog. ökumenische Trauung gibt es in dem Sinne nicht. Es ist entweder eine evangelische Trauung mit Beteiligung eines katholischen Priesters oder eine katholische Trauung mit Beteiligung einer evangelischen Pfarrerin/eines evangelischen Pfarrers.
Sollten sie eine solche Trauung wünschen, dann müssen Sie den Termin mit den Vertretern beider Kirchen abstimmen.
Wenn Sie nur bei einer evangelischen Pfarrerin/ einem evangelischen Pfarrer heiraten möchten, hat die katholische Partnerin/ der katholische Partner die Möglichkeit, bei seinem zuständigen katholischen Pfarramt eine sog. „Befreiung von der Formpflicht“ zu beantragen. In diesem Fall kann eine rein evangelische Trauung stattfinden und der katholische Partner/ die katholische Partnerin verliert nicht seine Kirchenrechte. Falls die katholische Partnerin / der katholische Partner eine solche Befreiung nicht wünscht, kann trotzdem eine rein evangelische Trauung stattfinden.
Eine Segnung eingetragener Lebenspartnerschaften ist nur in der evangelischen Kirche möglich. Ein/e katholische/r Lebenspartner/in kann demnach nur rein evangelisch gesegnet werden.
Können wir den Trau-/ Segensspruch selbst festlegen?
Selbstverständlich! Wenn Sie dies wünschen, hilft Ihnen Ihre Pfarrerin/ Ihr Pfarrer aber gern bei der Auswahl. Es ist darauf zu achten, dass der Trau-/ Segensspruch ein Bibelvers sein muss. Mögliche Sprüche finden Sie auch unter trauspruch.de.
Dürfen wir die Lieder aussuchen?
Es ist schön, wenn Sie sich sich Gedanken zur musikalischen Gestaltung des Gottesdienstes machen. Sprechen Sie Ihre diesbezüglichen Wünsche mit der Pfarrerin/ dem Pfarrer ab.
Können Freunde und Angehörige bei der Hochzeit in der Kirche mitwirken?
Ja. Die Mitwirkung kann z.B. musikalisch, mit einer Textlesung, einer Ansprache oder in einem Gebet für das Brautpaar geschehen. Sprechen Sie dies in Ihrem Traugespräch an.
Können wir den Kollektenzweck selber bestimmen?
Ja.
Was ist mit dem Blumenschmuck?
In unserer Gemeinde ist es üblich, dass das Brautpaar für den Blumenschmuck bei der Trauung sorgt. Das können Sie selber organisieren oder bei einem Blumenhändler in Auftrag geben.
Darf während der Trauung/ Segnung fotografiert oder gefilmt werden?
Ja, das ist möglich. Aber bedenken Sie bitte, dass die Trauung eine gottesdienstliche Feier ist und deshalb die Würde dieser Feier gewahrt bleibt. Sprechen Sie mit der Pfarrerin/ dem Pfarrer darüber.
Dürfen in der Kirche Blumen gestreut werden?
Das ist möglich, aber es ist darauf zu achten, dass die Blütenblätter nicht zu fein sind und gut hinterher aufgesaugt werden können.
Darf vor der Kirche Reis gestreut werden?
Reis ist ein Lebensmittel und angesichts des Hungers in der Welt scheint es uns nicht angebracht, auf diese Weise damit umzugehen. Gleichzeitig sind die Reiskörner aufgrund ihrer geringen Größe nur sehr schwer zu beseitigen und locken so unnötig Tauben an.
Was kostet die Trauung/ Segnung?
Für unsere Gemeindeglieder ist die Trauung kostenlos. Sollten Sie Mitglied einer anderen Gemeinde sein, so fallen 50,00 EUR für den Organisten und 200,00 EUR Nutzungsgebühr für die Kirche an. Bei erhöhtem Zeitaufwand (z.B. Sektempfang nach dem Gottesdienst) beträgt die Nutzungsgebühr 250,00 EUR. Sollte der Organist einen höheren Aufwand wegen möglicher Proben mit einer Sängerin / einem Sänger haben, so ist auch hier ein zusätzliches Entgelt zu zahlen.
Kann man einen Gottesdienst anlässlich einer Jubelhochzeit feiern?
Eine silberne, goldene, diamantene oder eiserne Hochzeit ist ein willkommener Anlass, um sich an die kirchliche Trauung/ Segnung erinnern zu lassen und Gott für das Geschenk des gemeinsamen Lebensweges zu danken. Wenn Sie einen Gottesdienst anlässlich Ihres Ehe-/ Lebenspartnerschaftsjubiläums wünschen, sprechen Sie Ihre Pfarrerin/ Ihren Pfarrer an.
Diese Informationen sind gültig ab dem 01.01.2017. Sie können sie hier als pdf-Datei herunterladen.